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Jamware - Programmierdienstleistungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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    Geltungsbereich, Abwehrklausel

     Jamware führt sämtliche - auch zukünftige - Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen aus. Allgemeine Vertragsbedingungen von Wiederverkäufern, Käufern und sonstigen Abnehmern (Kunden) finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn bei der Auftragserteilung auf solche Vertragsbedingungen verwiesen wird und Jamware diesen Vertragsbedingungen nicht sofort ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch Jamware.


    Auftragsannahme

    Aufträge müssen Jamware schriftlich erteilt werden und werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Jamware verbindlich. Mit Vertragsabschluß verlieren alle vorherigen verbindlichen Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich von Jamware schriftlich bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Absprachen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Jamware ist berechtigt, ihre Produkte fortlaufend weiterzuentwickeln. Geringe Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt sind zulässig, insbesondere, wenn sie der Verbesserung und Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion dienen.


    Lieferung, Gefahrenübergang

    Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche schriftlich fest vereinbart sind und beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung durch Jamware. Die Überschreitung eines Liefertermins führt nicht ohne weiteres zu einem Rücktrittsrecht des Kunden vom Vertrag, vielmehr sind Mahnung, Setzung einer angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung erforderlich. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle von Jamware entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dauern solche Gründe über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten an, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Soweit die aufgeführten Gründe zur Unmöglichkeit der Lieferung führen, sind beide Vertragsparteien zur Vertragslösung berechtigt.
    Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt der Transport auf Gefahr und Rechnung des Käufers, und bleibt Jamware die Wahl des Transportweges, des Transportmittels und des Frachtführers vorbehalten. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Sämtliche Rücklieferungen an Jamware haben in der Originalverpackung einschließlich der vollständigen Unterlagen zu erfolgen.
    Jamware liefert die vertraglich aufgeführten Gegenstände. Sonstige Leistungen, insbesondere Aufstellung und Installation der gelieferten Ware beim Kunden sowie etwaige Anpassungen an spezielle Kundenbedürfnisse sind nicht im Kaufpreis inbegriffen und werden ebenso wie die Anleitung von Bedienpersonal nach Aufwand berechnet.
    Bei Standardsoftware ist die Lieferpflicht auf die Übergabe der Programmträger und der Bedienungsanleitung sowie auf die Einräumung eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts gemäß der gesondert abzuschließenden Lizenzvereinbarung beschränkt. Vertragsgegenstand ist die Software gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Programmdokumentation. Zu Service und Pflegeleistungen wie Installation von Software, Installation deren Verbesserungen und Änderungen, Einweisung und Schulung, Beratung in allen Fällen des Einsatzes und der Anwendung des Softwareproduktes einschließlich der Weitergabe von Einsatz- und Anwendungserfahrungen aus dem gesamten Benutzerkreis ist Jamware nur auf Grund gesonderter Vereinbarungen und Vergütung verpflichtet. Auch wenn solche Leistungen im Einzelfall nicht berechnet werden, zählen sie nicht zum Lieferumfang; ihr Fehlschlagen berechtigt daher nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf den Lieferumfang.
    Der Auftraggeber ist selbst für die Datensicherung (Backup) verantwortlich. Jamware ist zu Teillieferungen und deren gesonderter Berechnung berechtigt.


    Software, Literatur

    Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.


    Preise, Zahlungsbedingungen

    Die Preise gelten für die unverpackte und unversicherte Ware. Zahlungen sind grundsätzlich ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung an Jamware fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behält sich Jamware vor, ab Überschreitung des Zahlungsziels jeweils bankübliche Zinsen zu berechnen sowie nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszuliefern. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Forderungen aller Art ist unzulässig, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


    Widerrufsrecht

    Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat der Kunde innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Jamware.
    Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- € die Rücksendekosten. Übersteigt der Bestellwert den Betrag von 40,- €, kann die Rücksendung auf Kosten des Verkäufers erfolgen. Hierfür hat Jamware folgende Regelung getroffen:

    Die Rücksendung von Kleinteilen erfolgt als Standard Postpaket mit dem Hinweis "Gebühr zahlt Empfänger". Bei Wahl eines anderen Spediteurs, oder einer anderen, teureren Versandart, übernimmt Jamware die Rücksendekosten lediglich in Höhe der Kosten, die für ein Standartpaket bei der Deutschen Post AG entstanden wären.
    Bei Großteilen, wie etwa Monitoren, Druckern etc. wird Jamware nach Eingang des schriftlichen Widerrufes einen Spediteur mit der Abholung der Ware beauftragen.


    Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CD, DVD, CD-ROM und Verbrauchsmaterialien (wie z.B. Toner, Tintenpatronen, Bildtrommeln, Farbbänder, etc.) die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.


    Kulanzrücknahme

    Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache Jamware nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür, ist die Beschaffenheit der Ware und deren wieder verkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- und Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.


    Gewährleistung

    Jamware haftet für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfristen für vorhandene Mängel in Bezug auf Material und Verarbeitung. Eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck wird nicht übernommen, auch dann nicht, wenn Jamware dem Käufer irgendwelche Ratschläge über die Warenverwendung erteilt hat.
    Jamware haftet weiter nicht, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten als handelsüblich geltenden Prozentsatz schadhaft ist.
    Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der vertragsgegenständlichen Produkte. Bei gleichzeitigem Bezug zusammengehörender Hard- und Softwareprodukte beginnt diese Frist mit Mitteilung der Betriebsbereitschaft. Für mangelhafte Produkte beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung nach der Wahl von Jamware auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei Jamware die zum Zwecke von Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei Jamware anfallenden Material- und Arbeitskosten übernimmt. Alle ersetzten Produkte und Teile gehen in das Eigentum von Jamware über. Rücksendungen an uns haben nur frei Haus und versichert zu erfolgen. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den mangelhaften Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte ausgeführt werden. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:

    betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß
    unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden
    Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, sowie Anschluß an ungeeignete Spannungsquellen
    Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Über- oder Unterspannungen, Feuchtigkeit, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und oder Verarbeitungsdaten aller Art.


    Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typen-, Herstellerbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Jamware leistet schließlich keine Gewähr für Verbrauchsteile wie Druckerpatronen, Trommeln, Toner, Magnetbänder, Magnetplatten, Disketten, Papier, Batterien usw.
    Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprünglich gelieferten Produkte, jedoch nur bis zum Ablauf der ursprünglich für diese geltenden Gewährleistungsfrist. Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch dreifache Nachbesserung wegen des gleichen Fehlers oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde hinsichtlich der mangelhaften Produkte Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
    Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort auf etwaige Mängel zu untersuchen. Er hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die zur Beseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen sowie in erforderlichem Maße durch genaue Dokumentation der Störungen an der Mängelbeseitigung mitzuwirken. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er Jamware alle Aufwendungen zu ersetzen, die Jamware durch die unberechtigte Rüge entstanden sind. Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen etwas anderes ergibt.
    Für die Gewährleistung im Zusammenhang mit Software-Produkten gilt zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen folgendes: Nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand können Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden.
    Jamware sichert keine bestimmten Eigenschaften der Software-Programme zu und übernimmt auch keine Gewähr dafür, das die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaiger Fehler nicht gewährleistet werden. Als ausreichende Nachbesserung gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkung von Mängeln. Etwaige Softwaremängel berechtigen nicht zum Rücktritt vom Hardware- Kauf und umgekehrt.


    Haftung

    Jamware haftet dem Kunden für Schäden nur, soweit den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Jamware Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Etwaige Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Vertragsabschluß Jamware nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnte.


    Eigentumsvorbehalt

    Jamware behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Ansprüche vor.
    Eine etwaige Verarbeitung oder Verbindung, Vermengung oder Vermischung mit anderen Produkten nimmt der Kunde für Jamware vor, ohne das Jamware hieraus Verpflichtungen erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit anderen ebenfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten, erwirbt Jamware Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des zwischen dem Kunden und Jamware vereinbarten Kaufpreises zu dem entsprechenden Kaufpreis für die anderen Produkte. Seine durch Verbindung irgendwelcher Produkte von Jamware mit anderen Sachen etwa entstehenden Eigentumsanteile überträgt der Kunde schon jetzt an Jamware.
    Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die gelieferten Produkte und aus der Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Produkte ("Vorbehaltsprodukte") im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehaltes weiter zu veräußern.
    Andere, das Eigentum von Jamware gefährdende Verfügungen sind ausgeschlossen. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen, sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde schon jetzt als Sicherheit an Jamware ab. Der Kunde ist ermächtigt, die an Jamware abgetretenen Forderungen treuhänderisch für Jamware einzuziehen. Jamware kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte widerrufen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber Jamware nicht erfüllt.
    Der Kunde wird Jamware jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an Jamware abgetreten sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde Jamware sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Der Kunde wird den Dritten zugleich auf den Eigentumsvorbehalt von Jamware hinweisen. Außerdem trägt er die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche.
    Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesamten Forderungen von Jamware um mehr als 20%, ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
    Kommt der Kunde mit seinen Verpflichtungen gegenüber Jamware in Verzug, ist Jamware unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zurückzunehmen und diese zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig zu verwerten. In diesem Fall wird der Kunde Jamware oder einen Beauftragten von Jamware sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. Verlangt Jamware Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Abzahlungsgesetz findet Anwendung.


    Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

    Jamware verpflichtet sich, den Kunden von der Haftung freizustellen, wenn Ansprüche aus der Verletzung eines in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gewerblichen Schutzrechtes (einschließlich Urheberrechtes) gegen den Kunden wegen der Nutzung eines von Jamware gelieferten Produktes geltend gemacht werden, sofern der Kunde Jamware unverzüglich über die Geltendmachung derartiger Ansprüche schriftlich informiert hat und Jamware alle Regelungen vorbehalten bleiben. Falls zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen aufgrund solcher Ansprüche eine Verwendung des Produktes nicht möglich sein sollte, verpflichtet sich Jamware, das Produkt nach eigener Wahl entweder derart abzuwandeln oder zu ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den von dem Kunden entrichteten Kaufpreis anzüglich der technischen Abnutzung zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Verpflichtungen übernimmt Jamware nicht. Jamware haftet auch nicht für Ansprüche, die auf Schutzrechtsverletzungen beruhen, die dadurch hervorgerufen wurden, dass ein von Jamware gelieferten Produkt geändert, in unsachgemäßer Weise verwendet oder mit nicht von Jamware gelieferten Produkten eingesetzt wird.


    Verwendung von Kundendaten

    Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.


    Ausfuhrgenehmigung

    Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.


    Die Schlussbestimmungen

    Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Jamware. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

    Erfüllungsort ist Plauen.

    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Plauen.
    Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus den Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Plauen vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

    Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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