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Geltungsbereich, Abwehrklausel
Jamware
führt sämtliche - auch zukünftige - Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen aus. Allgemeine Vertragsbedingungen von Wiederverkäufern, Käufern und sonstigen Abnehmern (Kunden) finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn bei der Auftragserteilung auf solche Vertragsbedingungen verwiesen wird und Jamware diesen Vertragsbedingungen nicht sofort ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch Jamware.
Auftragsannahme
Aufträge müssen Jamware schriftlich erteilt werden und werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Jamware verbindlich. Mit Vertragsabschluß verlieren alle
vorherigen verbindlichen Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich von Jamware schriftlich bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Absprachen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich
vereinbart worden sind. Jamware ist berechtigt, ihre Produkte fortlaufend weiterzuentwickeln. Geringe Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt sind zulässig, insbesondere, wenn sie der
Verbesserung und Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion dienen.
Lieferung, Gefahrenübergang
Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche
schriftlich fest vereinbart sind und beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung durch Jamware. Die Überschreitung eines Liefertermins führt nicht ohne weiteres zu einem Rücktrittsrecht des Kunden vom
Vertrag, vielmehr sind Mahnung, Setzung einer angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung erforderlich. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle von Jamware entziehen, insbesondere
wegen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dauern solche
Gründe über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten an, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Soweit die aufgeführten Gründe zur Unmöglichkeit der Lieferung führen, sind beide Vertragsparteien zur
Vertragslösung berechtigt. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt der Transport auf Gefahr und Rechnung des Käufers, und bleibt
Jamware die Wahl des Transportweges, des Transportmittels und des Frachtführers vorbehalten. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Sämtliche Rücklieferungen an Jamware haben in der Originalverpackung einschließlich der vollständigen Unterlagen zu erfolgen.
Jamware liefert die vertraglich aufgeführten Gegenstände. Sonstige Leistungen, insbesondere Aufstellung und Installation der gelieferten Ware beim Kunden sowie etwaige Anpassungen an spezielle
Kundenbedürfnisse sind nicht im Kaufpreis inbegriffen und werden ebenso wie die Anleitung von Bedienpersonal nach Aufwand berechnet. Bei Standardsoftware ist die Lieferpflicht auf die Übergabe der
Programmträger und der Bedienungsanleitung sowie auf die Einräumung eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts gemäß der gesondert abzuschließenden Lizenzvereinbarung beschränkt.
Vertragsgegenstand ist die Software gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Programmdokumentation. Zu Service und Pflegeleistungen wie Installation von Software, Installation deren
Verbesserungen und Änderungen, Einweisung und Schulung, Beratung in allen Fällen des Einsatzes und der Anwendung des Softwareproduktes einschließlich der Weitergabe von Einsatz- und Anwendungserfahrungen aus dem
gesamten Benutzerkreis ist Jamware nur auf Grund gesonderter Vereinbarungen und Vergütung verpflichtet. Auch wenn solche Leistungen im Einzelfall nicht berechnet werden, zählen sie nicht zum Lieferumfang; ihr
Fehlschlagen berechtigt daher nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf den Lieferumfang. Der Auftraggeber ist selbst für die Datensicherung (Backup) verantwortlich. Jamware ist zu
Teillieferungen und deren gesonderter Berechnung berechtigt.
Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen
Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
Preise, Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten für die unverpackte und
unversicherte Ware. Zahlungen sind grundsätzlich ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung an Jamware fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Werden Zahlungen nicht
pünktlich geleistet, behält sich Jamware vor, ab Überschreitung des Zahlungsziels jeweils bankübliche Zinsen zu berechnen sowie nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszuliefern. Die Aufrechnung oder
Zurückbehaltung gegen Forderungen aller Art ist unzulässig, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Widerrufsrecht
Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu.
Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat der Kunde innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der
Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Jamware. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- € die Rücksendekosten. Übersteigt
der Bestellwert den Betrag von 40,- €, kann die Rücksendung auf Kosten des Verkäufers erfolgen. Hierfür hat Jamware folgende Regelung getroffen:
Die Rücksendung von Kleinteilen erfolgt als Standard
Postpaket mit dem Hinweis "Gebühr zahlt Empfänger". Bei Wahl eines anderen Spediteurs, oder einer anderen, teureren Versandart, übernimmt Jamware die Rücksendekosten lediglich in Höhe der Kosten, die
für ein Standartpaket bei der Deutschen Post AG entstanden wären. Bei Großteilen, wie etwa Monitoren, Druckern etc. wird Jamware nach Eingang des schriftlichen Widerrufes einen Spediteur mit der Abholung der
Ware beauftragen.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CD, DVD, CD-ROM und Verbrauchsmaterialien (wie z.B. Toner, Tintenpatronen, Bildtrommeln, Farbbänder, etc.) die vom Verbraucher
entsiegelt wurden. Auch bei Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Kulanzrücknahme
Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgt eine
Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache Jamware nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher
Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür, ist die Beschaffenheit der Ware und deren wieder verkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum
Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- und Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.
Gewährleistung
Jamware haftet für die Dauer der
gesetzlichen Gewährleistungsfristen für vorhandene Mängel in Bezug auf Material und Verarbeitung. Eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck wird nicht übernommen, auch
dann nicht, wenn Jamware dem Käufer irgendwelche Ratschläge über die Warenverwendung erteilt hat. Jamware haftet weiter nicht, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten als
handelsüblich geltenden Prozentsatz schadhaft ist. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der vertragsgegenständlichen Produkte. Bei gleichzeitigem Bezug zusammengehörender Hard- und Softwareprodukte
beginnt diese Frist mit Mitteilung der Betriebsbereitschaft. Für mangelhafte Produkte beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung nach der Wahl von Jamware auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei
Jamware die zum Zwecke von Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei Jamware anfallenden Material- und Arbeitskosten übernimmt. Alle ersetzten Produkte und Teile gehen in das Eigentum von Jamware über.
Rücksendungen an uns haben nur frei Haus und versichert zu erfolgen. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den mangelhaften Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den
Kunden oder Dritte ausgeführt werden. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:
betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß unsachgemäßem
Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, sowie Anschluß an ungeeignete Spannungsquellen Brand, Blitzschlag, Explosion oder
netzbedingte Über- oder Unterspannungen, Feuchtigkeit, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und oder Verarbeitungsdaten aller Art.
Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typen-,
Herstellerbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Jamware leistet schließlich keine Gewähr für Verbrauchsteile wie Druckerpatronen, Trommeln, Toner, Magnetbänder,
Magnetplatten, Disketten, Papier, Batterien usw. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprünglich gelieferten Produkte, jedoch nur bis zum Ablauf
der ursprünglich für diese geltenden Gewährleistungsfrist. Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch dreifache Nachbesserung wegen des gleichen Fehlers oder Ersatzlieferung in
angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde hinsichtlich der mangelhaften Produkte Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort auf etwaige Mängel zu untersuchen. Er hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die zur Beseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen
sowie in erforderlichem Maße durch genaue Dokumentation der Störungen an der Mängelbeseitigung mitzuwirken. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu
erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er Jamware alle Aufwendungen zu ersetzen, die Jamware durch die unberechtigte Rüge entstanden sind. Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen
vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen etwas anderes ergibt. Für die Gewährleistung im Zusammenhang mit
Software-Produkten gilt zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen folgendes: Nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand können Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden.
Jamware sichert keine bestimmten Eigenschaften der Software-Programme zu und übernimmt auch keine Gewähr dafür, das die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen
Auswahl zusammenarbeiten. Auch kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaiger Fehler nicht gewährleistet werden. Als ausreichende Nachbesserung gilt auch die
Anweisung zur Umgehung der Auswirkung von Mängeln. Etwaige Softwaremängel berechtigen nicht zum Rücktritt vom Hardware- Kauf und umgekehrt.
Haftung
Jamware haftet dem Kunden für Schäden nur,
soweit den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Jamware Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Etwaige
Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Vertragsabschluß Jamware nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnte.
Eigentumsvorbehalt
Jamware behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Ansprüche vor.
Eine etwaige Verarbeitung oder Verbindung, Vermengung oder Vermischung mit anderen Produkten nimmt der Kunde für Jamware vor, ohne das Jamware hieraus Verpflichtungen erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit
anderen ebenfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten, erwirbt Jamware Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des zwischen dem Kunden und Jamware vereinbarten Kaufpreises zu dem
entsprechenden Kaufpreis für die anderen Produkte. Seine durch Verbindung irgendwelcher Produkte von Jamware mit anderen Sachen etwa entstehenden Eigentumsanteile überträgt der Kunde schon jetzt an Jamware.
Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die gelieferten Produkte und aus der Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Produkte ("Vorbehaltsprodukte") im Rahmen seines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehaltes weiter zu veräußern. Andere, das Eigentum von Jamware gefährdende Verfügungen sind ausgeschlossen. Die dem Kunden aus der
Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen, sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde schon jetzt als Sicherheit an
Jamware ab. Der Kunde ist ermächtigt, die an Jamware abgetretenen Forderungen treuhänderisch für Jamware einzuziehen. Jamware kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsprodukte widerrufen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber Jamware nicht erfüllt. Der Kunde wird Jamware jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über
Ansprüche, die hiernach an Jamware abgetreten sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde Jamware sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Der
Kunde wird den Dritten zugleich auf den Eigentumsvorbehalt von Jamware hinweisen. Außerdem trägt er die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesamten
Forderungen von Jamware um mehr als 20%, ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen. Kommt der Kunde mit seinen Verpflichtungen gegenüber Jamware in Verzug, ist Jamware unbeschadet ihrer
sonstigen Rechte berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zurückzunehmen und diese zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig zu verwerten. In diesem Fall wird der Kunde Jamware oder einen
Beauftragten von Jamware sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. Verlangt Jamware Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn,
das Abzahlungsgesetz findet Anwendung.
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
Jamware verpflichtet sich, den Kunden von der Haftung freizustellen, wenn Ansprüche aus der Verletzung eines in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden gewerblichen Schutzrechtes (einschließlich Urheberrechtes) gegen den Kunden wegen der Nutzung eines von Jamware gelieferten Produktes geltend gemacht werden, sofern der
Kunde Jamware unverzüglich über die Geltendmachung derartiger Ansprüche schriftlich informiert hat und Jamware alle Regelungen vorbehalten bleiben. Falls zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen aufgrund
solcher Ansprüche eine Verwendung des Produktes nicht möglich sein sollte, verpflichtet sich Jamware, das Produkt nach eigener Wahl entweder derart abzuwandeln oder zu ersetzen, dass das Schutzrecht nicht
verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den von dem Kunden entrichteten Kaufpreis anzüglich der technischen Abnutzung zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Verpflichtungen übernimmt Jamware nicht.
Jamware haftet auch nicht für Ansprüche, die auf Schutzrechtsverletzungen beruhen, die dadurch hervorgerufen wurden, dass ein von Jamware gelieferten Produkt geändert, in unsachgemäßer Weise verwendet oder mit
nicht von Jamware gelieferten Produkten eingesetzt wird.
Verwendung von Kundendaten
Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen
Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Schlussbestimmungen
Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem Vertrag bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung von Jamware. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile
von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen
Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
Erfüllungsort ist Plauen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist
Plauen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus den
Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Plauen vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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